PM: Hamburger Senat zieht gegen Volksentscheid „Schuldenbremse streichen!“ vor das Verfassungsgericht.
Aber nicht der Volksentscheid, sondern die Schuldenbremse ist verfassungswidrig! Am Freitag, den 24.04.2020, gab die Hamburgische Senatskanzlei bekannt, gegen den Volksentscheid „Schuldenbremse streichen!“ einen Antrag beim Hamburgischen Verfassungsgericht gestellt zu haben. Der Senat bezweifle die Verfassungsmäßigkeit des Volksentscheids, mit dem die Schuldenbremse aus der Hamburgischen Landesverfassung wieder gestrichen werden soll. Im Sommer 2019 sind über 13.000 Hamburgerinnen und Hamburger in der ersten Stufe des Volksentscheids, der Volksinitiative, mit ihrer Unterschrift…