Am 12.02.2020 ist in der Bürgerschaft über die Volksinitiative „Schuldenbremse streichen!“ beraten worden
Am 12.02.2020 hat die Hamburger Bürgerschaft über das Anliegen der Volksinitiative „Schuldenbremse streichen!“ beraten und sich dieses nicht zu eigen gemacht. Die Aktiven der Volksinitiative „Schuldenbremse streichen!“ bereiten nun die zweite Stufe, das Volksbegehren, vor, um die Schuldenbremse aus der Hamburgischen Landesverfassung zu streichen und eine soziale Politik-Wende einzuläuten.
Die Schuldenbremse ist ein rein politisches Instrument, um die Ambitionen und Ansprüche der Bevölkerung klein zu halten und dient gleichzeitig dazu, Gewinne von Banken und Großaktionären abzusichern. So bestätigen es auch die Recherchen des NDR-Magazins »Panorama« und der Zeit vom gestrigen Donnerstag, dass rund um die Cum-Ex-Affäre die Hamburger Finanzbehörde auf eine Rückzahlung der Warburg-Bank in Höhe von rund 47 Millionen Euro verzichtet hat. Das zeigt, dass hinter den Defiziten öffentlicher Haushalte eben nicht zu hohe Ausgaben für den Sozialstaat, sondern schlicht der fehlende politische Wille steckt, die öffentlichen Haushalte bedarfsgerecht und im Sinne des Allgemeinwohls zu finanzieren.
Dass die Schuldenbremse lediglich eine Ausgabenbremse ist, wurde auch vor diesem Hintergrund – unfreiwillig – in der Debatte in der Hamburger Bürgerschaft deutlich. Die Abgeordneten der Parteien SPD, Grüne, CDU und FDP beteuerten, dass schon viel investiert werden würde, man aus dem Gebot der Generationengerechtigkeit keine neuen Schulden mehr machen dürfe und die Steuereinnahmen bereits gestiegen seien. Damit verschlossen sie vor der sozialen Realität weiter die Augen.
Ein Blick in die Stadt, in die Bildungs-, Kultur- und Sozialeinrichtungen, in die Gesundheitseinrichtungen und in den öffentlichen Dienst, sowie auf die Infrastruktur einerseits und auf den gesellschaftlichen Reichtum in den Händen weniger andererseits zeigt deutlich, dass noch höhere, massive staatliche Investitionen nötig und möglich sind. Diese staatlichen Investitionen in die öffentliche Daseinsvorsorge und das soziale, demokratische Gemeinwesen sind auch im Sinne der Generationengerechtigkeit zu unternehmen. Denn marode Schulen, Straßen und Theater, unterfinanzierte Bezirksämter, Hochschulen und Sozialeinrichtungen und kaum bezahlbare Schwimmbäder, Museen und öffentlicher Nahverkehr sind kein gutes Erbe. Die gestiegenen Steuereinnahmen müssen sofort allen zugutekommen und nicht in dem Schuldendienst bei den Banken versenkt werden.
Das politische Diktat der Schuldenbremse – Gürtel-enger-schnallen, Banken bedienen, Bevölkerungsgruppen gegeneinander ausspielen – will der Volksentscheid „Schuldenbremse streichen!“ für erhebliche Investitionen in die öffentliche Daseinsvorsorge, in Bildung, in Kultur, in Gesundheit und für eine konsequente Klima- und Sozialpolitik im Sinne der Mehrheit der Hamburgischen Bevölkerung abschaffen. Gemeinsam bilden wir die Perspektive für ein erfreuliches, solidarisches Gemeinwesen und für ein lebendige Demokratie und Politik.
Nach Ablauf der ordnungsgemäßen Reaktionsfrist durch den Senat Ende Februar und nach den Wahlen zur Hamburgischen Bürgerschaft wird daher ein Volksbegehren der nächste Schritt sein, um für eine solidarische, zukunftsgerechte und lebenswerte Stadt Hamburg für alle Menschen einzutreten. In diesem Volksbegehren können die Hamburgerinnen und Hamburger erneut für die Streichung der Schuldenbremse unterschreiben. Für das Zustandekommen des Volksbegehrens müssen ca. 65.000 Hamburgerinnen und Hamburger innerhalb von drei Wochen unterschreiben. Dieses Volksbegehren wird voraussichtlich im Sommer, zwischen Juli und August, stattfinden.
Die Volksinitiative ist zuversichtlich, auch diese Hürde erfolgreich zu nehmen. Es ist bereits bekannt geworden, dass der Senat plant, wie auch schon bei der Initiative für mehr Personal im Krankenhaus, die verfassungsmäßige Rechtmäßigkeit des Volksbegehrens gerichtlich prüfen zu lassen. Dies ist als Zeichen zu sehen, dass auch im Senat die Überzeugungskraft der Argumente der Volksinitiative sehr wohl wahrgenommen wird.