Kurzinfo zum Volksentscheid

„Schuldenbremse streichen!“

Im Sommer 2019 sind über 13.000 Hamburger:innen mit ihrer Unterschrift für die Volksinitiative „Schuldenbremse streichen!“ eingetreten. Sie verfolgt das Ziel, die Regelungen zur „Schuldenbremse“ wieder aus der Hamburger Verfassung zu streichen. Damit wollen wir aus Hamburg dazu beitragen, dass sie auch aus dem Grundgesetz und den europäischen Verträgen wieder gestrichen wird und dringend nötige, massive Investitionen in mehr Kita-Plätze, sanierte Schulen und Hochschulen, menschenfreundliche Gesundheitsversorgung, allen zugängliche Kultureinrichtungen, flächendeckend kosten günstigen ÖPNV, höhere Löhne, solidarische Mindestsicherungen und Hilfsangebote, bürgerfreundliche öffentliche Dienste, sozialen Wohnungsbau, ausgebaute Infrastruktur, nachhaltige Energie, Abrüstung und die menschenwürdige Aufnahme von Geflüchteten getätigt werden können.

WAS GENAU IST DIE „SCHULDENBREMSE“? 

Die sogenannte Schuldenbremse schränkt die Investitionstätigkeit des Staates (Bund, Länder und Kommunen) massiv ein. Sie verbietet ihm, bedarfsorientiert für sinnvolle Ausgaben Kredite aufzunehmen und verpflichtet ihn dazu, jegliche Einnahmen zuallererst in die Tilgung von Altschulden, also die Bedienung der Banken zu stecken. Sie schränkt damit auch demokratische Gestaltungsspielräume empfindlich ein. Ihre volkswirtschaftliche Unsinnigkeit ist wissenschaftlich hinlänglich erwiesen. International wird Deutschland für das Festhalten an dieser zukunftsblinden Politik scharf kritisiert. In Hamburg gilt sie faktisch seit 2013. Seither durften die Budgets sämtlicher öffentlich finanzierter Einrichtungen jährlich um nicht mehr als 0,88 % wachsen – bei Inflation und Tarifsteigerungen von ca. 2,5% eine ständige Verschärfung der Unterfinanzierung – also Personalknappheit, Arbeitsverdichtung und Stress.

WARUM MUSS SIE WEG?

Ein besseres, sozial und kulturell erfreuliches Leben für Alle und entsprechende Investitionen sind längst möglich, denn Geld ist genug da. Der gesellschaftliche Reichtum ist riesig und wächst stetig. Die Schuldenbremse sorgt jedoch dafür, dass er nicht dort landet, wo er Allen nützt, sondern bei wenigen ohnehin schon Superreichen und vor allem bei den Banken. Sie wurde infolge der Finanzkrise 2008 eingeführt und soll allein die Fortsetzung der krisenursächlichen Umverteilung von Unten nach Oben sicherstellen. Es geht mit der Streichung der Schuldenbremse also um einen grundlegenden Richtungswechsel: der Reichtum soll endlich uns allen zugutekommen, die wir ihn tagtäglich mit unserer Arbeit schaffen. Schluss mit der Bescheidenheit und der eingeredeten Alternativlosigkeit. Jede Investition in ein besseres, solidarisches Gemeinwesen kommt Allen zugute, da sie gleichzeitig sogar die wirtschaftliche Entwicklung ankurbelt – hierzulande und international. Die Beendigung der Kürzungsdoktrin ist historisch belegbar auch ein entscheidendes Mittel im Kampf gegen Rechts. Mehr Argumente, Informationen und Hintergründe sind auf unserer Homepage nachzulesen: www.Schuldenbremse-streichen.de

WIE FUNKTIONIERT DER VOLKSENTSCHEID?

Nach der erfolgreichen Volksinitiative müssen nun in der 2. Phase, dem Volksbegehren, innerhalb von 3 Wochen ca. 65.000 Hamburger:innen unterschreiben. Wenn dies gelingt, kann es zum Volksentscheid (3. Phase) kommen, in dem per Wahl 2/3 der Abstimmenden für die Streichung der Schuldenbremse stimmen müssen, damit die Verfassung geändert wird. >>Weiterlesen.

WANN?

Der Sammelzeitraum für das offizielle Unterschreiben des Volksbegehrens findet voraussichtlich Ende des Jahres statt. Sobald der genaue Zeitraum feststeht, wird er auf der Homepage prominent zu finden sein.
Drei Wochen vor dem Sammelzeitraum wird die Möglichkeit bestehen, sich online eine Liste auszudrucken, eigenhändig einzeln zu unterzeichnen und sie per Post, quasi als Briefwahlstimme, abzuschicken.

WO?

Im offiziellen Sammelzeitraum wird es feste Sammelstellen in der Stadt verteilt geben, wo man vor Ort unterschreiben kann. Die Orte werden rechtzeitig vor Beginn auf der Homepage in einer Karte verzeichnet sein. Außerdem wird in jedem Bezirksamt Hamburgs die Möglichkeit bestehen, selbst zu unterschreiben. Darüber hinaus werden wir im Zeitraum mit Infotischen in allen Stadtteilen unterwegs sein, damit man auch „mobil“ unterschreiben kann.

WER KANN UNTERSCHREIBEN?

Jede:r kann unterschreiben. Gezählt werden können jedoch leider nur die Unterschriften von in Hamburg wahlberechtigten Personen, also allen, die über 16 Jahre alt und deutscher Staatsangehörigkeit sind und ihre Meldeanschrift seit mindestens 3 Monaten in Hamburg haben.

UNTERSTÜTZEN – MITSAMMELN – AKTIV WERDEN!

Für die 3 Wochen Sammelzeit freuen wir uns über jede tatkräftige Unterstützung. Wer mit uns gemeinsam in dieser Zeit Unterschriften sammeln möchte, kann sich dafür auf einen extra Kontaktverteiler auf unserer Homepage eintragen.

Wer in dem Zeitraum eigenständig unter Freunden, am Arbeitsplatz, in der Kneipe oder sonstwo sammeln will, kann sich die offizielle Unterschriftenliste mit dem Gesetzentwurf auch von der homepage ausdrucken und loslegen. Die Rücklaufadresse ist auf den Listen zu finden. Wer eine feste Sammelstelle bei sich oder im Kiosk um die Ecke einrichten will, oder als Verein, Verband oder Organisation das Volksbegehren offiziell unterstützen will, sollte uns am besten per Mail direkt kontaktieren: kontakt@Schuldenbremse-streichen.de.
Weitere geplante Aktionen, Kampagnenmhttp://kontakt@Schuldenbremse-streichen.de.aterial sowie Hintergrundinformationen, Publikationen, Videos, weitere Erläuterungen sowie eine Spendenmöglichkeit sind stets auf der Homepage zu finden.

Wir freuen uns über alle Mittuenden!
Für eine dauerhafte soziale Wohlentwicklung, für eine menschenwürdige Zukunft, jetzt!

Hier findet ihr den Flyer auch als pdf.