Presseinformation

Presseinfo zur Anhörung der Volksinitiative „Schuldenbremse streichen!“ am 24.01.2020 im Haushaltsausschuss der Bürgerschaft

Volksinitiative „Schuldenbremse streichen!“ wird am 24.01.2020 im Haushaltsausschuss der Bürgerschaft angehört

Die Volksinitiative „Schuldenbremse streichen!“ in Hamburg ist mit über 10.000 gültigen Unterschriften erfolgreich zustande gekommen. Die Volksinitiative zielt darauf ab, die „Schuldenbremse“ aus der Hamburgischen Verfassung und dafür aus allen Köpfen zu streichen. Die Hamburgerinnen und Hamburger haben dafür unterschrieben, die Politik der „Schwarzen Null“ zugunsten der aktiven, demokratischen Gestaltung eines sozial gerechten, solidarischen und ökologisch wie ökonomisch nachhaltigen Gemeinwesens zu beenden.

Nach dem erfolgreichen Zustandekommen der Volksinitiative „Schuldenbremse streichen!“ muss nun die Hamburgische Bürgerschaft sich mit dem Anliegen beschäftigen. Wir fordern die Abgeordneten auf, sich das Begehren der Volksinitiative zu eigen zu machen. Das von vielzähligen international angesehenen Bewegungen, Institutionen, Wissenschaftler*innen und selbst Wirtschaftsverbänden auf schärfste kritisierte, bundesdeutsche Dogma des Gürtel-enger-Schnallens für die Vielen zugunsten der Profite einiger Weniger ist dringend zu beenden.

Diese Anhörung der Vertrauenspersonen der Volksinitiative „Schuldenbremse streichen!“ ist im Haushaltsausschuss am 24. Januar 2020 auf Tagesordnungspunkt 17 vorgesehen. Der Haushaltsausschuss tagt ab 16 Uhr im Rathaus, Raum 151.

Massive öffentliche Investitionen in Gesundheit, Bildung, Arbeit, Kultur, Ökologie, soziale Sicherheit und Infrastruktur sind dringend nötig, und vor dem Hintergrund des immensen gesellschaftlich erarbeiteten Reichtums längst möglich. Eine solche zukunftsorientierte soziale Politik-Wende steht akut auf der gesellschaftlichen Tagesordnung. Sie ist zum Wohle Aller durchzusetzen.

Damit die Bürgerschaft bzw. ihr Haushaltsausschuss sich sorgfältig mit dem Anliegen der Volksinitiative auseinandersetzen kann, haben die Vertrauenspersonen eine Verlängerung der Reaktionszeit für die Bürgerschaft auf den 14.05.2020 beantragt, sodass die neu konstituierte Bürgerschaft mit Zeit und Interesse das Anliegen anhören kann. Über diesen Verlängerungsantrag beschließt die Bürgerschaft am 29.01.2020.