Urteil des Landesverfassungsgerichts. Wie Weiter?
Der Hamburgische Senat hat den Volksentscheid „Schuldenbremse streichen!“, nach dem erfolgreichen Zustandekommen der Volksinitiative mit 13.400 Unterschriften, gestoppt. Als Gründe werden angeführt, dass die Grenzen für ein Volksbegehren nicht gewahrt würden, weil der Beschluss über Rahmenbedingungen der Haushaltsaufstellung allein der Bürgerschaft obliege, und dass die Gesetzesvorlage vom Volksentscheid mit dem Grundgesetz nicht vereinbar sei. Hier wird der Widerspruch in sich deutlich: Einerseits sind Haushaltspläne, ihre Aufstellung und diese betreffende Rahmensetzungen…