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Klage des Senats als Angriff auf die Volksgesetzgebung zu verstehen?

Am 4. Dezember 2020 will das Landesverfassungsgericht Hamburg das Urteil, zum vom Hamburger Senat beantragten Verfahren zur Überprüfung des Volksentscheids „Schuldenbremse streichen“ auf seine verfassungsmäßige Zulässigkeit, fällen. Dazu möchten wir als Volksinitiative in Vorfeld erneut Stellung beziehen: 

Pressemitteilung zur laufenden verfassungsgerichtlichen Prüfung des Volksbegehren „Schuldenbremse streichen!“

Der Hamburger Senat hat aktuell zwei erfolgreich abgeschlossene Volksinitiativen (rechtliches Zustandekommen durch Unterzeichnung von über 10.000 Hamburger Wahlberechtigten) vor dem Landesverfassungsgericht zur Anklage gebracht.

Der Hamburger Senat nutzt diese Verfassungsklage wiederholt als Mittel, die Mitbestimmung missliebiger Initiativen aus der Hamburger Bevölkerung zu stoppen.

Beim Volksbegehren für mehr Personal in den Krankenhäusern war der Senat mit diesem Vorgehen erfolgreich und wir können aktuell deutlich sichtbar die Auswirkungen des Pflegekräftenotstandes sehen.

Die vom Senat vorgebrachten Klagegründe werden dabei zunehmend fadenscheiniger und wirken konstruiert. Unter anderem wurde der Volksinitiative „Schuldenbremse streichen!“ von Staatsrat Pörksen vorgeworfen, in ihrer Begründung zur Unterschriftenliste die Unterzeichner durch falsche Versprechungen zu irritieren. Außerdem würden nach seiner Meinung in dieser Begründung nicht genügend die möglichen negativen Auswirkungen der Gesetzesinitiative benannt. Eine solche Klagebegründung könnte also zukünftig auch bei jeder anderen Volksinitiative vorgetragen werden.

„Bekäme der Senat mit diesen ‚Argumenten‘ recht, hieße das das Ende für jegliche Art von Volksgesetzgebungsinitiative, die dem Senat, welcher es auch immer sei, nicht passt, denn keine Initiative ist in der Lage, alle möglichen Bedenken ihrer politischen Gegner zu antizipieren. Die Volksgesetzgebung, so eingeschränkt und hürdenvoll sie bereits derzeit in Hamburg überhaupt möglich ist, ist jedoch ein elementares Mittel zur gesellschaftlichen Mitgestaltung eines demokratischen, verantwortungsvollen und lebendigen Gemeinwesens durch die Bürgerinnen und Bürger. Gerade in den heutigen Zeiten, wo die gesellschaftlichen Herausforderungen und möglichen Lösungen eine Komplexität aufweisen, die vielerlei unterschiedlichen Sachverstand, mutige Initiative, engagierte Aufklärung und transparente Kommunikation von immer größeren Teilen der Gesellschaft und bereits bestehenden Interessengruppen erfordert, ist es ausdrücklich zu begrüßen, wenn mehr Bürgerinnen und Bürger diese demokratische Verantwortung wahrnehmen und in einen öffentlichen Willensbildungsprozess eintreten.“, so Elias Gläsner, Mitinitiator des Volksentscheids „Schuldenbremse streichen!“, aktiv in der Studierendenschaft der Uni Hamburg und in der LINKEN Hamburg.

Deshalb fordert Andreas Scheibner, Mitinitiator der Volksinitiative „Schuldenbremse streichen!“, aktiv in ver.di Hamburg die demokratischen Mittel der Volksinitiative und des Volksbegehrens vor diesen juristischen Angriffen zu verteidigen:
„Engagierte demokratische Mitgestaltung von Hamburgerinnen und Hamburgern dürfen durch solche formaljuristischen Winkelzüge nicht ausgehebelt werden!
Die demokratische Volksbeteiligung ist weiterzuentwickeln statt sie einzuschränken!Bürgerinnen und Bürger müssen auch zukünftig außerhalb von Wahlzeiten, Möglichkeit haben auf Politik Einfluss zu nehmen!“

Hier findet ihr die vollständige PresseMitteilung auch als pdf.