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Urteil des Landesverfassungsgerichts. Wie Weiter?

Der Hamburgische Senat hat den Volksentscheid „Schuldenbremse streichen!“, nach dem erfolgreichen Zustandekommen der Volksinitiative mit 13.400 Unterschriften, gestoppt. Als Gründe werden angeführt, dass die Grenzen für ein Volksbegehren nicht gewahrt würden, weil der Beschluss über Rahmenbedingungen der Haushaltsaufstellung allein der Bürgerschaft obliege, und dass die Gesetzesvorlage vom Volksentscheid mit dem Grundgesetz nicht vereinbar sei. Hier wird der Widerspruch in sich deutlich: Einerseits sind Haushaltspläne, ihre Aufstellung und diese betreffende Rahmensetzungen besonders schützenswertes Hoheitsrecht der Parlamente. Andererseits schreibt die „Schuldenbremse“ im Grundgesetz enge Grenzen genau dieser Gestaltungsmöglichkeiten vor, weil sie Einnahmen durch Kreditaufnahme verbietet. Diese verordnete Alternativlosigkeit aufzubrechen für eine soziale, solidarische und volkswirtschaftlich sinnvolle Politikwende ist Sinn und Zweck des Volksentscheids „Schuldenbremse streichen!“ – insofern ist das Urteil gegen den Volksentscheid nur eine Bestätigung dessen Inhalts. Die „Schuldenbremse“ in ihrer dauerhaften Einschränkung von Sozialstaatlichkeit, Demokratie und hoheitlichem Budgetrecht in Frage zu stellen, hat sich das Gericht jedoch nicht getraut. Es wird daran auch deutlich, dass der Konflikt darum, ob Politik fortgesetzt zum Wohle der Banken und Finanzinvestoren oder endlich im Sinne der 99% gemacht wird, wesentlich und jetzt erst recht politisch zu entscheiden ist.

Dafür ist zumindest hilfreich, dass das Gericht den Einwand des Hamburgischen Senats klar zurückgewiesen hat, der Volksentscheid wolle die Menschen hinters Licht führen, weil eine Streichung der Schuldenbremse aus der Landesverfassung nichts ändern würde. Die Streichung ändere allemal etwas, schon allein, weil die „erzieherischen Zwecke“ (Selbstauskunft!) hinter der Verankerung der Schuldenbremse auf Verfassungsebene – wozu die Bürgerschaft nicht verpflichtet ist – durch Anspruchsweitung für mehr investive, solidarische Sozialstaatstätigkeit ersetzt worden wären, was das Gericht jedenfalls als legitime Absicht des Volksentscheids anerkannt hat.

Der Beschluss des Landesverfassungsgerichts ist dennoch ärgerlich, weil sich immer mehr abzeichnet, dass gerade in der aktuellen Lage, in der öffentliche Investitionen in Gesundheit, Bildung, Kultur und Umwelt immer notwendiger werden, das Bewusstsein für das Erfordernis, der neoliberalen Schuldenbremsen-Politik ein Ende zu bereiten, in der Bevölkerung rasant wächst. Gerade deshalb ist die Auseinandersetzung damit für uns jedoch nicht beendet, sondern geht nun erst richtig los. Wir laden Euch daher umso mehr ein, mit uns in diesem Sinne aktiv zu sein.

Die Hintergründe zum Verfahren vor dem Landesverfassungsgericht wie dessen Urteil könnt Ihr auf unserer Homepage nachlesen: https://schluss-mit-austeritaet.de/gesetzestext